Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Nach den Statuten der Klägerin ist Gegenstand ihres Unternehmens die Vermittlung und Vergabe von Bauvorhaben aller Art einschließlich Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen und zwar
a. als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung,
b. als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung, sowie Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Objekte und Wohnräume. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmen in jeder zulässigen Rechtsform errichten, erwerben, vertreten oder sich an solchen Unternehmen beteiligen.
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