Übersicht Ausfuhrlieferungen Übersicht der Berichtigungstatbestände des § 15a UStG Übersicht Besteuerungsgrundsätze für den grenzüberschreitenden Warenverkehr Übersicht ermäßigter Steuersatz bei Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Schutzrechte Schnellübersicht Fahrzeuge Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fälle einer Grundstücksveräußerung Übersicht zur Steuerpflicht von ärztlichen Leistungen Checkliste: Heilberufe Tabellarische Kurzübersicht zu den verschiedenen Gebietsabgrenzungen Innenumsätze innerhalb eines Organträgers Übersicht dauerhafte und vorübergehende Verwendung Grobübersicht zur Reihenfolge bei der Prüfung des Lieferorts bei entgeltlichen Lieferungen Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Gas- und Elektrizitätslieferungen Übersicht: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Übersicht: Voranmeldungszeitraum Erwerbsschwellen Voraussetzung für den Verzicht auf Steuerbefreiung i.S.d. § 9 UStG in der Übersicht Grobübersicht zur Reihenfolge bei der Prüfung des Orts der entgeltlichen sonstigen Leistung Incoterms Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen nach EUStBV Steuerfreie Einfuhr Übersicht über die Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Zusammenstellung Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes Umsatzsteuerfreie Geschäfte im Geld- und Kapitalverkehr Übersicht Wertpapiere Schnellübersicht der Vorschriften, bei denen die Ust-ID-Nr. eine Rolle spielt Bedeutung Unternehmereigenschaft im UStG Checkliste Nachhaltigkeit Checkliste selbständige Tätigkeit Übersicht Selbständigkeit von Geschäftsführern Beginn der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Übersicht: Ortsbestimmung Lieferung Übersicht: Erbwerbsschwellen Übersicht: Fallgestaltungen § 14c Abs. 1 UStG Übersicht: Fallgestaltungen § 14c Abs. 2 UStG Lieferschwellen - Stand: Mai 2020 Zuständigkeit für im Ausland ansässige Unternehmen

Tabellarische Kurzübersicht zu den verschiedenen Gebietsabgrenzungen

Tabellarische Kurzübersicht zu den verschiedenen Gebietsabgrenzungen

 

 

 

Inland

Inland i.S.d. UStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Ausnahmen:

·         das Gebiet von Büsingen

·         die Insel Helgoland

·         die Freizonen (Freihäfen)

·         die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie

·         die deutschen Schiffe und die deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören

Ausland

Ausland i.S.d. UStG ist das Gebiet, das nicht Inland ist.

Gemeinschaftsgebiet

Das Gemeinschaftsgebiet i.S.d. UStG umfasst das Inland i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten.

Übriges Gemeinschaftsgebiet

Übriges Gemeinschaftsgebiet sind die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten.

Drittlandsgebiet

Drittlandsgebiet i.S.d. UStG ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

Drittstaat

Drittstaat ist ein Staat des Gebiets, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.

Freizone

Der Zollkodex der Union sieht inzwischen nur noch Freizonen vor, Art. 243 des Zollkodex der Union.