Tabellarische Kurzübersicht zu den verschiedenen Gebietsabgrenzungen |
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Inland |
Inland i.S.d. UStG ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit folgenden Ausnahmen: · das Gebiet von Büsingen · die Insel Helgoland · die Freizonen (Freihäfen) · die Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie · die deutschen Schiffe und die deutschen Luftfahrzeuge in Gebieten, die zu keinem Zollgebiet gehören |
Ausland |
Ausland i.S.d. UStG ist das Gebiet, das nicht Inland ist. |
Gemeinschaftsgebiet |
Das Gemeinschaftsgebiet i.S.d. UStG umfasst das Inland i.S.d. § 1 Abs. 2 Satz 1 UStG und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten. |
Übriges Gemeinschaftsgebiet |
Übriges Gemeinschaftsgebiet sind die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten. |
Drittlandsgebiet |
Drittlandsgebiet i.S.d. UStG ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. |
Drittstaat |
Drittstaat ist ein Staat des Gebiets, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist. |
Freizone |
Der
Zollkodex der Union sieht inzwischen nur noch Freizonen vor, Art. |
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