Streitig ist, ob die Klägerin zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen ihres Geschäftsführers M berechtigt ist.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Ihre Tätigkeit beruht auf den Erfindungen und Patenten von M. Dieser ist ordentlicher C 4 Professor an der Universität E und erzielt dort sein wesentliches Einkommen. Daneben ist er seit vielen Jahren selbständig freiberuflich tätig, und zwar überwiegend als Gutachter und Berater.
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