BFH - Beschluss vom 15.02.2022
XI R 30/21 (XI R 37/18)
Normen:
FGO § 126a; FGO § 135 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 08.10.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1215/16

Tätigkeit als Museumsführer stellt keinen Schul- oder Hochschulunterricht darMuseen als wissenschaftliche Sammlungen und KunstsammlungenTypische Museumsleistungen mit Kulturbezug

BFH, Beschluss vom 15.02.2022 - Aktenzeichen XI R 30/21 (XI R 37/18)

DRsp Nr. 2022/8608

Tätigkeit als Museumsführer stellt keinen Schul- oder Hochschulunterricht dar Museen als wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen Typische Museumsleistungen mit Kulturbezug

1. Die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG für die Leistungen eines Museums oder einer gleichartigen Einrichtung umfasst sachlich nicht nur die Einräumung von Eintrittsberechtigungen in das Museum, sondern z.B. auch andere typische Museumsleistungen mit Kulturbezug. 2. Das Museum, mit dem die gleichartige Einrichtung ihre Museumsleistung erbringt, kann auch das Museum einer dritten Person sein. 3. Jedenfalls bei einem Museum, das nur in Begleitung eines Gästeführers besucht werden darf, ist die Führung der Museumsgäste eine typische Museumsleistung. 4. Ein spezialisierter Unterricht, der für sich allein nicht der für den Schul- und Hochschulunterricht kennzeichnenden Vermittlung, Vertiefung und Entwicklung von Kenntnissen und Fähigkeiten in Bezug auf ein breites und vielfältiges Spektrum von Stoffen gleichkommt, ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i.S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL in seiner neueren Auslegung durch den EuGH. 5. Art. 132 Abs. 1 Buchst. n MwStSystRL ist grundsätzlich nicht berufbar.

Tenor

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 08.10.2018 – 5 K 1215/16 U wird als unbegründet zurückgewiesen.