Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung von Vitamin-Brausetabletten.
Die Klägerin, eine Schweizer Spedition, meldete am 22. Juni 1993 im Namen der K. GmbH "Multi-Vitamine Brausetabletten" zur Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr an. Die Anmeldung erfolgte als Arzneiware unter der Codenummer 3004 5010 der Kombinierten Nomenklatur (KN).
Die in der Verpackung enthaltene Gebrauchsinformation enthielt folgenden Hinweis:
"Anwendungsgebiete:zur Erhaltung und Steigerung der körperlichen und geistigen Leistungskraft. Traditionell angewendet zur Stärkung und Kräftigung.
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