FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.05.2010
4 K 173/06
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 2; UStG § 10 Abs. 2 S. 2;

Tauschähnliche Umsätze einer Gesellschaft gegenüber ihrer Alleingesellschafterin

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.05.2010 - Aktenzeichen 4 K 173/06

DRsp Nr. 2010/23030

Tauschähnliche Umsätze einer Gesellschaft gegenüber ihrer Alleingesellschafterin

Für die Frage, ob im Verhältnis Gesellschaft und Gesellschafter entgeltliche Leistungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen, gelten keine Besonderheiten, so dass es allein darauf ankommt, ob ein Leistungsaustausch im Sinne dieser Vorschrift vorliegt.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 3 Abs. 2; UStG § 10 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 2004 mit der Herstellung und dem Vertrieb der Schriftenreihe "X" tauschähnliche Umsätze gegenüber ihrer Muttergesellschaft ausgeführt hat.