Streitig ist die Ermittlung der Umsatzsteuer aus sogenannten Selbstwerbungs-Kaufverträgen.
Der Kläger betreibt eine Holzhauerei als Einzelunternehmen. In den Streitjahren 1995 und 1996 war er hauptsächlich für die Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (Vegetationsarbeiten) sowie für die Gemeinde ... Forstbetrieb) als Selbstwerber tätig. Die beim beklagten Finanzamt (FA) für diese Veranlagungszeiträume eingereichten Umsatzsteuerjahresanmeldungen standen Steuerfestsetzungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§§ 168, 164 Abgabenordnung - AO -).
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|