Streitig ist, ob die Mast von Speiseaal in künstlichen Betonbecken als Teichwirtschaft i.S.d. § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG anzusehen ist.
Die Klägerin betreibt eine Aalmast. Hierzu hat sie eine Halle in der Größe von 1.500 qm errichtet. In dieser befinden sich 40 geflieste Betonbecken, in denen die Aale - jeweils entsprechend ihrer Größe - gehalten werden. Die Becken sind auf den Fußboden betoniert; sie haben eine Länge von 6 Meter, eine Höhe von 1,3 Meter und eine Breite von 1,5 Meter.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|