FG Niedersachsen - Urteil vom 07.07.2002
5 K 614/99
Normen:
UStG § 24 Abs. 2 Nr. 1 ;

Teichwirtschaft; Speisefisch; Aalmast - Aalmast in künstlichen Betonbecken als Teichwirtschaft

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.07.2002 - Aktenzeichen 5 K 614/99

DRsp Nr. 2002/9539

Teichwirtschaft; Speisefisch; Aalmast - Aalmast in künstlichen Betonbecken als Teichwirtschaft

1. Teichwirtschaft ist die unter Ausnutzung von Naturkräften stattfindende Bewirtschaftung von Teichen zur Zucht und Produktion von Speisefischen für die menschliche Ernährung und damit für die Versorgung der Bevölkerung.2. Die Aufzucht von Speisefischen in künstlichen Behältern (hier: Aalmast) ist als Teichwirtschaft i.S.d. § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG anzusehen.

Normenkette:

UStG § 24 Abs. 2 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Mast von Speiseaal in künstlichen Betonbecken als Teichwirtschaft i.S.d. § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG anzusehen ist.

Die Klägerin betreibt eine Aalmast. Hierzu hat sie eine Halle in der Größe von 1.500 qm errichtet. In dieser befinden sich 40 geflieste Betonbecken, in denen die Aale - jeweils entsprechend ihrer Größe - gehalten werden. Die Becken sind auf den Fußboden betoniert; sie haben eine Länge von 6 Meter, eine Höhe von 1,3 Meter und eine Breite von 1,5 Meter.