FG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.10.2001
12 K 29/01
Normen:
UStG (1999) § 3a Abs. 4 Nr. 3 ; UStG (1999) § 3a Abs. 3 S. 3 ; UStR Abschn. 39 Abs. 10; WPO § 2 ; BGB § 2203 ;
Fundstellen:
ZEV 2003, 172

Testamentsvollstreckung und Vermögensverwaltung für einen Nichtunternehmer mit Wohnsitz in den USA nicht umsatzsteuerbar; Umsatzsteuer 1999

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.10.2001 - Aktenzeichen 12 K 29/01

DRsp Nr. 2002/15460

Testamentsvollstreckung und Vermögensverwaltung für einen Nichtunternehmer mit Wohnsitz in den USA nicht umsatzsteuerbar; Umsatzsteuer 1999

1. Ist ein Wirtschaftsprüfer als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter für einen Mandanten tätig, der kein Unternehmer ist und seinen Wohnsitz im Drittlandsgebiet (hier: USA) hat, so bestimmt sich der Ort der Leistung nach § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG; die Leistung ist damit nicht umsatzsteuerbar. 2. § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG umfasst nicht nur die "berufstypischen Leistungen" der in der Vorschrift aufgeführten Berufe (gegen Abschn. 39 Abs. 10 UStR).

Normenkette:

UStG (1999) § 3a Abs. 4 Nr. 3 ; UStG (1999) § 3a Abs. 3 S. 3 ; UStR Abschn. 39 Abs. 10; WPO § 2 ; BGB § 2203 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Betätigung des als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugelassenen Klägers als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter für einen Mandaten mit Wohnsitz in den USA zu den berufstypischen Leistungen seines Berufs als Wirtschaftsprüfer gehört und damit der Ort der sonstigen Leistung der Wohnort des Empfängers ist (§ 3 a Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 Nr. 3 des Umsatzsteuergesetzes - UStG -).