FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 07.12.2020
7 K 7211/18
Normen:
UStG § 27 Abs. 19 S. 4;

Tilgung der Umsatzsteuerzahllasten wegen der Rückgängigmachung der Steuerschuldnerschaft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.12.2020 - Aktenzeichen 7 K 7211/18

DRsp Nr. 2021/3564

Tilgung der Umsatzsteuerzahllasten wegen der Rückgängigmachung der Steuerschuldnerschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

UStG § 27 Abs. 19 S. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob für die Tilgung der Umsatzsteuerzahllasten aus Änderungen der Umsatzsteuerbescheide 2011 bis 2013 wegen der Rückgängigmachung der Steuerschuldnerschaft der Leistungsempfänger B... GmbH und C... GmbH auf den Zeitpunkt der Annahme der Abtretungen durch den Beklagten oder auf die Zeitpunkte der Aufrechnung mit deren Umsatzsteuererstattungsansprüchen abzustellen ist, mithin, ob diese Abtretungen gemäß § 27 Abs. 19 Satz 4 Umsatzsteuergesetz - UStG - an Zahlungs statt wirken.

Die Klägerin ist ein Unternehmen, welches Fliesenlegearbeiten und ähnliches durchführt. Sie war in den Streitjahren für verschiedene Bauträger tätig. Dabei meldeten die Bauträger die auf die Umsätze der Klägerin entfallende Umsatzsteuer als Leistungsempfänger gemäß § 13b UStG an.