I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) besteht aus verschiedenen Landwirten, denen ein bestimmtes Grundstück in B zu unterschiedlichen Miteigentumsanteilen gehört. Auf einer Teilfläche des Grundstücks wird Torf für die örtlichen Kurbadebetriebe abgebaut. Nach außen treten die Miteigentümer bei der Torfverwertung als "Rechtlergemeinschaft X" auf; u.a. werden Rechnungen unter diesem Namen erteilt.
Im Jahre 1988 forderte die Klägerin die von ihr belieferten Kur- und Badebetriebe (erstmals) auf, den gelieferten Torf nach Verwendung in das Abbaugebiet zurückzubringen. Durch die Verfüllung mit "abgebadetem" Torf wird in einem Zeitraum von 5 bis 10 Jahren die Regenerierung des Moors und die Gewinnung neuen Torfmaterials angestrebt. Bis Anfang 1999 kam es noch nicht zum Abbau von auf diese Art und Weise wiedergewonnenem Torf.
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