Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 27.04.2022 -
Die Umsatzsteuer wird unter Abänderung des Umsatzsteuerbescheids des Beklagten vom 27.01.2022 um ... € auf ... € herabgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
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