OLG Celle - Urteil vom 10.01.2007
7 U 119/06
Normen:
MilchAbgV § 10 § 12 Abs. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 746
Vorinstanzen:
LG Verden, vom 23.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 488/05

Übernahme der Milchquote durch Pächter nach § 12 Abs. 3 MAV bei Pachtende als umsatzsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang?

OLG Celle, Urteil vom 10.01.2007 - Aktenzeichen 7 U 119/06

DRsp Nr. 2007/8550

Übernahme der Milchquote durch Pächter nach § 12 Abs. 3 MAV bei Pachtende als umsatzsteuerpflichtiger Erwerbsvorgang?

»1. Macht der Pächter bei Beendigung des Pachtvertrages von seinem Recht nach § 12 Abs. 3 MAV Gebrauch, die Anlieferungs-Referenzmenge vom Verpächter für 67 % des Gleichgewichtspreises zu übernehmen, handelt es sich für letzteren um ein umsatzsteuerpflichtiges Geschäft. 2. Gleichwohl kann der Verpächter dem Pächter die Umsatzsteuer nicht zusätzlich in Rechnung stellen, weil der Gleichgewichtspreis nach § 10 MAV sich als Bruttopreis einschließlich Umsatzsteuer darstellt.«

Normenkette:

MilchAbgV § 10 § 12 Abs. 3 ; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte, nachdem diese eine Milchreferenzmenge gegen Zahlung von 67 % des Gleichgewichtspreises des maßgeblichen Übertragungstermins übernommen hatte, ergänzend auf Zahlung von 16 % Mehrwertsteuer in Anspruch.

Wegen des Sachverhalts wird auf die tatsächlichen Feststellungen in dem angefochtenen Urteil des Landgerichts (Bl. 64ff. GA) Bezug genommen.