Überprüfung der tatrichterlichen Unterhaltsberechnung in einem Mangelfall in der Berufungsinstanz
BGH, vom 26.04.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 664/88
DRsp Nr. 1994/4141
Überprüfung der tatrichterlichen Unterhaltsberechnung in einem Mangelfall in der Berufungsinstanz
Das Ergebnis der Unterhaltsberechnung (im Mangelfall) ist tatrichterlich daraufhin zu überprüfen, ob die Aufteilung der verfügbaren Beträge auf die Unterhaltsansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten einerseits und der unterhaltsberechtigten Kinder andererseits insgesamt angemessen und billig ist.