BGH vom 26.04.1989
IVb ZR 664/88
Normen:
BGB § 1581 ;
Fundstellen:
FamRZ 1990, 266, 269
LSK-FamR/Hülsmann, § 1581 BGB LS 74

Überprüfung der tatrichterlichen Unterhaltsberechnung in einem Mangelfall in der Berufungsinstanz

BGH, vom 26.04.1989 - Aktenzeichen IVb ZR 664/88

DRsp Nr. 1994/4141

Überprüfung der tatrichterlichen Unterhaltsberechnung in einem Mangelfall in der Berufungsinstanz

Das Ergebnis der Unterhaltsberechnung (im Mangelfall) ist tatrichterlich daraufhin zu überprüfen, ob die Aufteilung der verfügbaren Beträge auf die Unterhaltsansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten einerseits und der unterhaltsberechtigten Kinder andererseits insgesamt angemessen und billig ist.

Normenkette:

BGB § 1581 ;
Fundstellen
FamRZ 1990, 266, 269
LSK-FamR/Hülsmann, § 1581 BGB LS 74