BGH vom 24.05.1989
IVb ZB 137/87
Normen:
BGB § 1587c;
Fundstellen:
FamRZ 1989, 1062
FamRZ 1989, 1062, 1063
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 15
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 67.5

Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in der Rechtsmittelinstanz; Berücksichtigung des Verhaltens eines Ehegatten im Prozeß

BGH, vom 24.05.1989 - Aktenzeichen IVb ZB 137/87

DRsp Nr. 1994/4132

Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in der Rechtsmittelinstanz; Berücksichtigung des Verhaltens eines Ehegatten im Prozeß

A. Die Abwägung aller für oder gegen einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs sprechenden Gründe ist in erster Linie Sache des Tatrichters. Seine Beurteilung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob die wesentlichen Umstände beachtet und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt wurde. B. Verhalten im Prozeß bei Bezeichnung des ausgleichspflichtigen Ehegatten im nach der Trennung geführten Rechtsstreit als prozeßunfähig Ausschluß des Versorgungsausgleichs: nein

Normenkette:

BGB § 1587c;
Fundstellen
FamRZ 1989, 1062
FamRZ 1989, 1062, 1063
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 15
LSK-FamR/Runge, § 1587c BGB LS 67.5