Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in der Rechtsmittelinstanz; Berücksichtigung des Verhaltens eines Ehegatten im Prozeß
BGH, vom 24.05.1989 - Aktenzeichen IVb ZB 137/87
DRsp Nr. 1994/4132
Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs in der Rechtsmittelinstanz; Berücksichtigung des Verhaltens eines Ehegatten im Prozeß
A. Die Abwägung aller für oder gegen einen Ausschluß des Versorgungsausgleichs sprechenden Gründe ist in erster Linie Sache des Tatrichters. Seine Beurteilung kann vom Gericht der weiteren Beschwerde nur daraufhin überprüft werden, ob die wesentlichen Umstände beachtet und das Ermessen in einer dem Gesetzeszweck entsprechenden Weise ausgeübt wurde. B. Verhalten im Prozeß bei Bezeichnung des ausgleichspflichtigen Ehegatten im nach der Trennung geführten Rechtsstreit als prozeßunfähig Ausschluß des Versorgungsausgleichs: nein