Übersicht Ausfuhrlieferungen Übersicht der Berichtigungstatbestände des § 15a UStG Übersicht Besteuerungsgrundsätze für den grenzüberschreitenden Warenverkehr Übersicht ermäßigter Steuersatz bei Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Schutzrechte Schnellübersicht Fahrzeuge Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fälle einer Grundstücksveräußerung Übersicht zur Steuerpflicht von ärztlichen Leistungen Checkliste: Heilberufe Tabellarische Kurzübersicht zu den verschiedenen Gebietsabgrenzungen Innenumsätze innerhalb eines Organträgers Übersicht dauerhafte und vorübergehende Verwendung Grobübersicht zur Reihenfolge bei der Prüfung des Lieferorts bei entgeltlichen Lieferungen Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Gas- und Elektrizitätslieferungen Übersicht: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Übersicht: Voranmeldungszeitraum Erwerbsschwellen Voraussetzung für den Verzicht auf Steuerbefreiung i.S.d. § 9 UStG in der Übersicht Grobübersicht zur Reihenfolge bei der Prüfung des Orts der entgeltlichen sonstigen Leistung Incoterms Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen nach EUStBV Steuerfreie Einfuhr Übersicht über die Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Zusammenstellung Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes Umsatzsteuerfreie Geschäfte im Geld- und Kapitalverkehr Übersicht Wertpapiere Schnellübersicht der Vorschriften, bei denen die Ust-ID-Nr. eine Rolle spielt Bedeutung Unternehmereigenschaft im UStG Checkliste Nachhaltigkeit Checkliste selbständige Tätigkeit Übersicht Selbständigkeit von Geschäftsführern Beginn der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Übersicht: Ortsbestimmung Lieferung Übersicht: Erbwerbsschwellen Übersicht: Fallgestaltungen § 14c Abs. 1 UStG Übersicht: Fallgestaltungen § 14c Abs. 2 UStG Lieferschwellen - Stand: Mai 2020 Zuständigkeit für im Ausland ansässige Unternehmen

Übersicht der Berichtigungstatbestände des § 15a UStG

Übersicht der Berichtigungstatbestände des § 15a UStG

 

Investition

Vorschrift des UStG

Korrekturzeitraum

Beachte

Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ohne Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

§ 15a Abs. 1

fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung

gem. § 44 UStDV sind bei allen Berichtigungstatbeständen Mindestgrenzen zu beachten

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, die zum Anlagevermögen gehören

§ 15a Abs. 1

zehn Jahre ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung

Verwendungsabsicht entscheidet über Vorsteuerabzug; Korrekturzeitraum beginnt bei erstmaliger Verwendung

Wirtschaftsgüter, die nur einmalig zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden (Umlaufvermögen)

§ 15a Abs. 2

Korrektur im Zeitpunkt der Verwendung ohne zeitliche Einschränkung

Bagatellgrenze gem. § 44 UStDV

Gegenstände (Bestandteile), die nachträglich in ein anderes Wirtschaftsgut eingehen

§ 15a Abs. 3

eigenständiger Berichtigungszeitraum von fünf Jahren (bei Immobilien zehn Jahren) ab dem Zeitpunkt des Einbaus

Einbauten mehrerer Gegenstände innerhalb von drei Monaten werden zu einem Berichtigungsobjekt zusammengefasst (bei Immobilien innerhalb von sechs Monaten)

Sonstige Leistungen, die an einem Wirtschaftsgut ausgeführt werden

§ 15a Abs. 3

eigenständiger Berichtigungszeitraum von fünf oder zehn Jahren