Übersicht ermäßigter Steuersatz bei Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Schutzrechte |
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Ermäßigter Steuersatz |
Regelsteuersatz |
Journalisten |
Kommentare, Kritiken, Reportagen (mit kritischer Würdigung über den Bericht hinaus) |
Sammlung von Daten (Kurs- und Preisnotierungen, Börsennotizen, Wettervorhersagen, Sportereignisse, Theater- und Kinospielpläne) |
Bildberichterstatter, Kameraleute, Fotodesigner |
Überlassung der Lichtbildwerke zur Veröffentlichung und Vervielfältigung |
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Übersetzer |
Veröffentlichung/Aufführung der übersetzten Werke |
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Schriftsteller |
Einräumung der Nutzungsrechte an dem eigenen, urheberrechtlich geschützten Werk (Romane, Novellen, Bühnenwerke, Drehbücher, Hörspiele, Kommentare, Reden siehe unten) |
entgeltliches Signieren oder entgeltliche Autogrammerteilung, Lesung oder Gespräche ohne Übertragung durch Funk oder Fernsehen |
Redner/Vortragender |
Abdruck der Rede/des Vortrags in einer Fachzeitschrift oder als Sonderdruck (Recht zur Verbreitung wird dem Verlag eingeräumt)/Sendung durch Rundfunk oder Fernsehen |
Rede/Vortrag/Seminar/Unterricht beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten, auch die Ausgabe des Inhalts in Papierform beinhaltet diese Rechte nicht |
Gutachter (auch Forschungs- und Entwicklungsaufträge) |
Vervielfältigung/Verbreitung der Arbeit wurde vertraglich vereinbart |
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