Übersicht ermäßigter Steuersatz bei Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Schutzrechte |
Ermäßigter Steuersatz | Regelsteuersatz | |
Journalisten | Kommentare, Kritiken, Reportagen (mit kritischer Würdigung über den Bericht hinaus) | Sammlung von Daten
(Kurs- und Preisnotierungen, Börsennotizen, Wettervorhersagen, Sportereignisse, Theater- und Kinospielpläne) |
Bildberichterstatter, Kameraleute, Fotodesigner | Überlassung der Lichtbildwerke zur Veröffentlichung und Vervielfältigung | |
Übersetzer | Veröffentlichung/Aufführung der übersetzten Werke | |
Schriftsteller | Einräumung der Nutzungsrechte an dem eigenen, urheberrechtlich geschützten Werk (Romane, Novellen, Bühnenwerke, Drehbücher, Hörspiele, Kommentare, Reden siehe unten) | entgeltliches Signieren oder entgeltliche Autogrammerteilung, Lesung oder Gespräche ohne Übertragung durch Funk oder Fernsehen |
Redner/Vortragender | Abdruck der Rede/des Vortrags in einer Fachzeitschrift oder als Sonderdruck (Recht zur Verbreitung wird dem Verlag eingeräumt)/Sendung durch Rundfunk oder Fernsehen | Rede/Vortrag/Seminar/Unterricht beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten, auch die Ausgabe des Inhalts in Papierform beinhaltet diese Rechte nicht |
Gutachter (auch Forschungs- und Entwicklungsaufträge) | Vervielfältigung/Verbreitung der Arbeit wurde vertraglich vereinbart |
|
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|