Der Beklagte ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der V. & Co. KG. Nach Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit bestellte der Beklagte bei der Klägerin Kantenbänder. Die Klägerin lieferte die Bänder aus und stellte der Masse - unter Berücksichtigung einer später erteilten Gutschrift - insgesamt 10.779,65 EUR (brutto) in Rechnung. Da Zahlungen der Masse ausblieben, nimmt die Klägerin den Beklagten persönlich in Anspruch.
Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung des Rechnungsbetrags nebst Zinsen verurteilt. Auf die Berufung des Beklagten hat das Berufungsgericht diese Verurteilung auf 9.162,70 EUR nebst Zinsen reduziert. Hiergegen richtet sich die zugelassene Revision des Beklagten, soweit in der Urteilssumme Umsatzsteuer von 16 % (1.263,82 EUR) enthalten ist.
Die Revision hat Erfolg.
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