Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19. Mai 2016
Die Sache wird an das Niedersächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob Umsätze eines Landwirts aus einer "Pensionspferdehaltung zu Zuchtzwecken" für Nichtlandwirte der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) unterliegen.
Wegen der weiteren Einzelheiten verweist der Senat auf sein Urteil vom 21. Januar 2015 XI R 13/13 (BFHE 248,
Gegen den aufgrund einer landwirtschaftlichen Betriebsprüfung ergangenen Umsatzsteuerbescheid des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt —FA—) für 2005 vom 18. März 2010 wandte sich der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) nach erfolglosem Einspruch mit der Klage, die das Finanzgericht (FG) im ersten Rechtsgang abwies.
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