Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft einen Lebensmittelgroßhandel. Sie hat in einer Vielzahl von Fällen Ladenlokale angemietet und diese sodann an Abnehmer untervermietet. Im Rahmen der Untervermietung optierte sie stets zur Umsatzsteuerpflicht und berechnete demzufolge die Miete zuzüglich Umsatzsteuer. Soweit ihr vom Vermieter Vorsteuer berechnet wurde, zog sie diese von ihrer Umsatzsteuerschuld ab. Die Klägerin buchte die von ihren Untermietern geschuldete monatliche Miete per Dauerauftrag vom Konto des jeweiligen Geschäftsinhabers im Lastschriftverfahren ab. Die auf das Geschäftskonto des jeweiligen Ladenbetreibers lautenden Lastschriftbelege wiesen alle nach § 14 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - erforderlichen Angaben einer Rechnung auf.
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