OLG Hamm - Urteil vom 16.01.2003
27 U 45/02
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 ; InsO § 60 Abs. 2 ; InsO § 61 S. 1 ; InsO § 61 S. 2 ; ZPO § 139 ; ZPO § 286 ; ZPO § 531 Abs. 2 ; ZPO § 538 Abs. 2 ; KO § 82 ; BGB § 249 S. 1 (a.F.) ; BGB § 278 ; UStG § 5 Abs. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 S. 3 ; UStDB § 10 ;
Fundstellen:
InVo 2004, 144
NZI 2003, 263
NZI 2004, 464
OLGReport-Hamm 2003, 144
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 10.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 475/01

Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Insolvenzverwalter einer AG wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten

OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2003 - Aktenzeichen 27 U 45/02

DRsp Nr. 2004/1007

Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen den Insolvenzverwalter einer AG wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten

1. Für die Begründetheit einer Schadenersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten kommt es nicht darauf an, ob die Forderungen noch zu einem späteren Zeitpunkt aus der Masse ganz oder teilweise erfüllt werden können. Der Schaden ist vielmehr bereits dadurch eingetreten, dass der Insolvenzverwalter bei Fälligkeit der Forderung zur Erfüllung mit Massemitteln nicht in der Lage gewesen ist. 2.Der Insolvenzverwalter kann sich nicht auf die Haftungsfreistellung gem. § 61 Satz 2 InsO berufen, wenn er die Unzulänglichkeit der Masse pflichtwidrig dadurch herbeiführt, dass er aus einer Kaufpreisrate für das Warenlager von 9,2 Mio. DM noch am selben Tag einen Betrag von 8,06 Mio. DM an den Gläubigerpool auskehrt, anstatt aus diesen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zunächst die fälligen und demnächst fällig werdenden Masseverbindlichkeiten zu begleichen. 3.Die Schadenersatzverpflichtung umfasst auch die in den streitgegenständlichen Rechnungen ausgewiesene Mehrwertsteuer.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 ; InsO § 60 Abs. 2 ; InsO § 61 S. 1 ; InsO § 61 S. 2 ; ZPO § 139 ; ZPO § 286 ; ZPO § 531 Abs. 2 ; ZPO § 538 Abs. 2 ; KO § 82 ; BGB § 249 S. 1 (a.F.) ; BGB § 278 ; UStG § 5 Abs. 1 ; UStG § 10 Abs. 1 S. 3 ; UStDB § 10 ;