Die Kläger sind die Eltern des am 6. Juni 1984 im Alter von 17 Jahren an den Folgen eines Verkehrsunfalls ums Leben gekommenen Karl-Christoph B. An dem Unfall war die Erstbeklagte als Fahrerin eines bei dem Drittbeklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeugs des Zweitbeklagten beteiligt. Der Drittbeklagte hat die von den Klägern geltend gemachten Schäden mit Ausnahme des nachfolgend behandelten Schadenspostens zu 75 % reguliert.
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