I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Grundstücksgemeinschaft, erwarb mit Kaufvertrag vom 21. April 1995 ein mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebautes Grundstück. Gegenstand der Klägerin ist die Vermietung des erworbenen Hauses zu Wohn- und Gewerbezwecken. Dazu waren diverse Um- und Ausbauten notwendig. Der Klägerin entstanden dadurch in den Jahren 1996 und 1997 (Streitjahre) Baukosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. DM. Mit dem Bauunternehmen hatte die Klägerin eine Festpreisvereinbarung getroffen, so dass die Abrechnungen nicht entsprechend der einzelnen Gewerke erfolgten, sondern nach Baufortschritt.
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