FG Münster - Urteil vom 31.10.2000
5 K 4476/96 U
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 466

Umsätze aus der Begutachtung von Todesfällen nicht steuerfrei

FG Münster, Urteil vom 31.10.2000 - Aktenzeichen 5 K 4476/96 U

DRsp Nr. 2001/7187

Umsätze aus der Begutachtung von Todesfällen nicht steuerfrei

1. Die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 14 UStG für Umsätze aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit ist auf Leistungen beschränkt, die die menschliche Gesundheit betreffen. 2. Bezieht sich die konkret ausgeübte Tätigkeit auf nicht mehr lebende Personen (hier: rechtsmedizinische Begutachtung von Toten), so kann sie nicht als Heilberuf angesehen werden.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Umsätze aus Begutachtungen gem. § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind.