Die Klägerin erzielt Umsätze aus einer selbständigen Tätigkeit als Musiktherapeutin. Eine entsprechende Diplomprüfung hatte sie nach vierjährigem Studium an der Fachhochschule der Stiftung Rehabilitation in abgeschlossen. Sie besitzt den Hochschulgrad "Diplom-Musiktherapeutin (FH)".
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