I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, ist eine Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und hilfsbedürftiger Personen. Sie war nur im Rahmen umfassender Krankenpflege oder pflegerischer Betreuung im Auftrag von Sozialversicherungsträgern tätig. Die Abrechnungen erfolgten überwiegend mit Krankenkassen. In den Streitjahren 1999 bis 2001 wurden die Pflegekosten in mindestens 40 % der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen.
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