I.
Streitig ist das Vorliegen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist der Einzelhandel mit Getränken aller Art, der Betrieb von Getränkefachmärkten sowie die Vermietung und Verpachtung von Getränkefachmärkten.
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