1. Die Vollziehung des Umsatzsteuerbescheides 2010 vom 5. Juni 2012 wird in Höhe von 2.565,90 EUR für die Dauer des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
I.
Streitig ist, ob die Antragstellerin steuerfreie Umsätze nach § 4 Nr. 21 Umsatzsteuergesetz in der für das Streitjahr maßgebenden Fassung (UStG) ausführt.
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