Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 17.09.2020 – 5 K 1404/18 U aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob Einnahmen aus dem Verkauf von Gutscheinen in den Jahren 2013 und 2014 (Streitjahre) als Entgelt für eine steuerbare Leistung des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) der Umsatzbesteuerung unterliegen.
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