BFH - Urteil vom 10.07.2012
XI R 31/10
Normen:
UStG § 3 Abs. 12;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 18.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 173/06

Umsatzbesteuerung tauschähnlicher Umsätze

BFH, Urteil vom 10.07.2012 - Aktenzeichen XI R 31/10

DRsp Nr. 2012/21179

Umsatzbesteuerung tauschähnlicher Umsätze

NV: Beauftragt eine GmbH als Herausgeber einen Verlag mit der Herstellung und dem Versand einer Schriftenreihe, erfordert die Annahme eines tauschähnlichen Umsatzes konkrete Feststellungen zu der Gegenleistung des Auftraggebers/Herausgebers, wenn der redaktionelle Teil einschließlich aller Text- und Bildbeiträge entgeltlich von einem Dritten geleistet wird.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 12;

Gründe

I. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 2004 (Streitzeitraum) mit der Herstellung und dem Vertrieb einer Schriftenreihe tauschähnliche Umsätze gegenüber ihrer Alleingesellschafterin ausgeführt hat.

Die Klägerin ist eine Verlagsgesellschaft mbH. Gegenstand ihres Unternehmens ist der Betrieb einer Verlagsgesellschaft, der Vertrieb von Zeitschriften und anderen Druckerzeugnissen, die Werbung und der Vertrieb von anderen Medienträgern sowie die Vermittlung von Werbung jeglicher Art.

Alleinige Gesellschafterin der Klägerin war im Streitzeitraum die S-GmbH (S). Deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war K. Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Klägerin war im Streitzeitraum zunächst H, danach A, der im Juni 2004 die Anteile der S an der Klägerin übernahm und seitdem deren Alleingesellschafter war.