1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger zur Last.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Umsatzsteuer 2006 im Hinblick auf die Umsatzbesteuerung von auf elektronischem Wege erbrachten sonstigen Leistungen.
Der Kläger erbrachte im Streitjahr Dienstleitungen via Internet insbesondere durch Bereitstellung diverser erotischer Inhalte im Internet. Die Bezahlung der Dienstleistungen erfolgte über Mehrwertdienstenummern (z. B. „0190” bei der Telekom) oder über Kreditkartenunternehmen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|