FG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.01.2011
14 K 4140/10
Normen:
UStG § 23 Abs. 1 Nr. 1; UStDV § 69 Abs. 1; UStDV § 69 Abs. 3; EWGRL 388/77 Art. 24 Abs. 1;

Umsatzgrenze für die Anwendung von USt-Durchschnittssätze bei Unternehmensgründung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - Aktenzeichen 14 K 4140/10

DRsp Nr. 2011/7162

Umsatzgrenze für die Anwendung von USt-Durchschnittssätze bei Unternehmensgründung

1. Im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung eines zuvor beamteten Notars ist hinsichtlich der für die Anwendung der Umsatzsteuerdurchschnittsätze maßgeblichen Umsatzgrenze der voraussichtliche Umsatz dieses Jahres maßgebend. 2. Diese Auslegung ist nach dem Sinn des § 23 UStG i. V. m. § 69 UStDV geboten. Die Vorschriften sollen - wie sich aus der Umsatzgrenze in § 69 Abs. 3 UStDV ergibt - nur für kleinere Unternehmen gelten. Mit diesem Sinn wäre es unvereinbar, wenn die Vorschrift im Fall der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im ersten Kalenderjahr unabhängig von der in § 69 Abs. 3 UStDV vorgesehenen Umsatzgrenze anwendbar wäre.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 23 Abs. 1 Nr. 1; UStDV § 69 Abs. 1; UStDV § 69 Abs. 3; EWGRL 388/77 Art. 24 Abs. 1;

Tatbestand: