FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 05.08.2003
2 V 1485/03
Normen:
UStG § 15 Abs. 4 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 ;

Umsatzschlüssel als Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuern; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1998 bis 2000)

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.08.2003 - Aktenzeichen 2 V 1485/03

DRsp Nr. 2004/3350

Umsatzschlüssel als Maßstab für die Aufteilung von Vorsteuern; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1998 bis 2000)

Bei Verwendung der Leistungsbezüge für sog. Abzugs- und Ausschlussumsätze ist der Umsatzschlüssel (Verhältnis der steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen) grundsätzlich ein sachgerechtes Kriterium für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge.

Normenkette:

UStG § 15 Abs. 4 ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 17 Abs. 5 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist im Rahmen der Umsatzbesteuerung eines Unternehmers die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei Verwendung der Leistungsbezüge für sogenannte Abzugs- und Ausschlussumsätze.