FG Nürnberg - Urteil vom 22.11.2005
II 84/03
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2 S. 1, 2 ; KO § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1 ;

Umsatzsteuer auf Anzahlungen als Masseschulden?

FG Nürnberg, Urteil vom 22.11.2005 - Aktenzeichen II 84/03

DRsp Nr. 2006/2326

Umsatzsteuer auf Anzahlungen als Masseschulden?

Umsatzsteuern auf vor Kunkurseröffnung erhaltene Anzahlungen sind keine Masseschulden, auch wenn die Werkleistung erst nach Eröffnung des Konkursverfahrens fertiggestellt worden ist.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 10 Abs. 2 S. 1, 2 ; KO § 1 Abs. 1 § 3 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Umsatzbesteuerung von vor Konkurs geleisteten Anzahlungen, wenn die Werkleistung nach Konkurs vollendet wurde.

Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der Firma A. (im Folgenden GmbH). Die Gemeinschuldnerin betreibt die Installation von Haustechnik sowie von Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit Beschluss des Amtsgerichts B vom 31.10.1997 Az. N ... wurde auf Antrag der GmbH über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet. Der laufende Betrieb wurde durch den Konkursverwalter fortgeführt, es wurden erteilte und teilfertige Aufträge fertiggestellt und z.T. noch neue Aufträge übernommen.