Streitig ist die Umsatzbesteuerung von vor Konkurs geleisteten Anzahlungen, wenn die Werkleistung nach Konkurs vollendet wurde.
Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen der Firma A. (im Folgenden GmbH). Die Gemeinschuldnerin betreibt die Installation von Haustechnik sowie von Heizungs- und Lüftungsanlagen. Mit Beschluss des Amtsgerichts B vom 31.10.1997 Az. N ... wurde auf Antrag der GmbH über ihr Vermögen das Konkursverfahren eröffnet. Der laufende Betrieb wurde durch den Konkursverwalter fortgeführt, es wurden erteilte und teilfertige Aufträge fertiggestellt und z.T. noch neue Aufträge übernommen.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|