FG München - Urteil vom 29.05.2008
14 K 3613/06
Normen:
InsO § 55 Nr. 1 ; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5 ; UStG (1999) § 18 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1482

Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

FG München, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 14 K 3613/06

DRsp Nr. 2008/16345

Umsatzsteuer aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Umsatzsteuer, aufgrund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist nicht als Masseverbindlichkeit gegenüber dem Insolvenzverwalter festzusetzen.

Normenkette:

InsO § 55 Nr. 1 ; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 5 ; UStG (1999) § 18 Abs. 4 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Grund einer neuen gewerblichen Tätigkeit des Schuldners entstandene Umsatzsteuerschuld eine Masseverbindlichkeit darstellt.

Der Kläger ist als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen von G (nachfolgend Schuldner) tätig.

Der Schuldner betrieb ein Fliesenfachgeschäft. Am 31. August 2001 wurde über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet.