BFH vom 11.11.1994
V R 21/93

Umsatzsteuer; Berichtigung der Vorsteuer bei falscher Beurteilung im Erstjahr

BFH, vom 11.11.1994 - Aktenzeichen V R 21/93

DRsp Nr. 1997/8460

Umsatzsteuer; Berichtigung der Vorsteuer bei falscher Beurteilung im Erstjahr

Für die Prüfung, ob in den Folgejahren eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs vorzunehmen ist, besteht regelmäßig keine Bindung an die rechtliche Beurteilung des Umsatzes im Erstjahr. Ist die Steuerfestsetzung für das Erstjahr jedoch unanfechtbar und nicht mehr änderbar, bewirkt die Bestandskraft in Verbindung mit der Unabänderbarkeit, daß die der Steuerfestsetzung für das Erstjahr zugrunde liegende Beurteilung des Vorsteuerabzugs für die Anwendbarkeit des § 15 a Abs. 1 UStG 1980 selbst dann "maßgebend" ist, wenn sie unzutreffend war. Führt die rechtlich richtige Würdigung des Verwendungsumsatzes in einem Folgejahr - gemessen an der "maßgebenden" Beurteilung für das Erstjahr - zu einer anderen Beurteilung des Vorsteuerabzugs, ist eine Änderung der Verhältnisse i.S.v. § 15 Abs. 1 UStG 1980 gegeben. Der Vorsteuerabzug kann gemäß § 15 a Abs. 1 UStG 1980 zugunsten oder zu Lasten des Steuerpflichtigen berichtigt werden.

Für die Praxis: