UStG (1991/1993) § 4 Nr. 21 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. i, Abs. 2 ;
Fundstellen:
BB 2007, 1608
BB 2007, 1608
BFH/NV 2007, 1604
BFHE 217, 59
BStBl II 2010, 999
DB 2007, 2754
DStRE 2007, 1119
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 18.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 189/97
Umsatzsteuer; berufsbildende Einrichtung; Steuerbefreiung für ausbildungsbegleitende sozialpädagogische Leistungen; unmittelbare Erfüllung des Schulzwecks und Bildungszwecks; Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung; Prüfungsumfang des BFH bei auch auf Verletzung materiellen Rechts gestützter Revision
BFH, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen V R 28/04
DRsp Nr. 2007/12239
Umsatzsteuer; berufsbildende Einrichtung; Steuerbefreiung für ausbildungsbegleitende sozialpädagogische Leistungen; "unmittelbare" Erfüllung des Schulzwecks und Bildungszwecks; Einrichtung mit vergleichbarer Zielsetzung; Prüfungsumfang des BFH bei auch auf Verletzung materiellen Rechts gestützter Revision
»Erbringt eine berufsbildende Einrichtung i.S. des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991/1993 zusätzlich zu den unmittelbar der Ausbildung dienenden Leistungen ausbildungsbegleitende sozialpädagogische Leistungen, die nicht selbst die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1991/1993 erfüllen, sind diese unter den Voraussetzungen des Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG nach Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i der Richtlinie 77/388/EWG steuerbefreit.«
Normenkette:
UStG (1991/1993) § 4 Nr. 21 lit. b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 lit. i, Abs. 2 ;
Gründe:
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