FG Niedersachsen - Urteil vom 19.04.2001
5 K 244/97
Normen:
UStG § 20 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2001, 1910
EFG 2001, 1004

Umsatzsteuer-Entstehungszeitpunkt; Ist-Besteuerung; Soll-Besteuerung; Vereinnahmung des Entgelts - Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer beim Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.04.2001 - Aktenzeichen 5 K 244/97

DRsp Nr. 2001/10741

Umsatzsteuer-Entstehungszeitpunkt; Ist-Besteuerung; Soll-Besteuerung; Vereinnahmung des Entgelts - Entstehungszeitpunkt der Umsatzsteuer beim Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung

1. § 20 Abs. 1 UStG trifft keine Regelung zum Entstehungszeitpunkt der Steuer. 2. Das gilt auch bei einem Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung. 3. Über den Entstehungszeitpunkt der USt entscheidet die bei Ausführung eines Umsatzes geltende Art. der Steuerberechnung. 4. Bis zum Wechsel von der Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung ist deshalb die Vereinnahmung des Entgeltes maßgebend.

Normenkette:

UStG § 20 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wurde mit Vertrag vom 30. Juli 1991 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet. Gesellschaftszweck war der Ankauf eines Grundstücks, die Errichtung eines Einkaufszentrums sowie dessen Vermietung oder Veräußerung. Mit Bescheid vom 15. Mai 1992 genehmigte der Beklagte die von der Klägerin beantragte Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG.