Streitig ist, ob und in welchem Umfang die Abgabe von Speisen und Getränken durch einen Schwimmbadkiosk dem ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) unterliegt.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|