FG Düsseldorf - Beschluss vom 27.03.2007
5 V 3840/06 A(U)
Normen:
UStG § 4 Nr. 9 Buchstabe b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchstabe f ;
Fundstellen:
EFG 2007, 1116

Umsatzsteuer; Geldspielautomat; Richtlinienkonformität; Aussetzung der Vollziehung - Vereinbarkeit der Umsatzsteuer auf sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz [Geldautomaten] mit Gemeinschaftsrecht zweifelhaft

FG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2007 - Aktenzeichen 5 V 3840/06 A(U)

DRsp Nr. 2007/10273

Umsatzsteuer; Geldspielautomat; Richtlinienkonformität; Aussetzung der Vollziehung - Vereinbarkeit der Umsatzsteuer auf sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz [Geldautomaten] mit Gemeinschaftsrecht zweifelhaft

1. Geldspielautomatenumsätze sind nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG n. F. von der Umsatzsteuer befreit, weil sie nicht unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen. 2. Ernstlich zweifelhaft ist aber, ob diese Steuerbefreiung nicht unmittelbar aus Art. 13 Teil B Buchst. f der 6. EG-Richtlinie folgt. 3. Es ist rechtlich ungeklärt, ob die in dieser Vorschrift den Mitgliedsstaaten eingeräumte Befugnis zur Festlegung von Bedingungen und Beschränkungen es erlaubt, sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz, zu denen auch Geldspielautomaten gehören, insgesamt von der Steuerbefreiung auszunehmen und damit die Steuerbefreiung zur Ausnahme statt zur Regel zu machen.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9 Buchstabe b ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchstabe f ;

Tatbestand:

Streitig ist im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wegen Aussetzung der Vollziehung die Umsatzsteuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten.