Die Vollziehung der Umsatzsteuerbescheide vom 23.10.2012 für 2005 bis 2007 wird in Höhe der ausgewiesenen Zahllasten bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung ausgesetzt.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.
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