FG Hessen - Urteil vom 27.02.2006
6 K 756/00
Normen:
UStG § 4 Nr. 9a § 9 Abs. 1 § 14 § 15 ;

Umsatzsteuer; Pachtzuschuss; Rückbeziehung; Optionsrücknahme; Grundstück; Vorsteuerabzug; Rechnungsberichtigung - Korrektur des Vorsteuerabzugs bei Optionsrücknahme

FG Hessen, Urteil vom 27.02.2006 - Aktenzeichen 6 K 756/00

DRsp Nr. 2007/6253

Umsatzsteuer; Pachtzuschuss; Rückbeziehung; Optionsrücknahme; Grundstück; Vorsteuerabzug; Rechnungsberichtigung - Korrektur des Vorsteuerabzugs bei Optionsrücknahme

1. Ein steuerfreier Erwerb eines Grundstücks im bebauten Zustand liegt vor, wenn zwischen den Verträgen des Grundstückskaufs und der Vereinbarung der Bebauung durch den Lieferanten ein enger sachlicher Zusammenhang besteht, der die Vorgänge für den Erwerber bei objektiver Betrachtungsweise als die Lieferung eines bebauten Grundstücks erscheinen lässt. 2. Ein Verzicht auf die Steuerfreiheit, der durch den gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer erfolgt, kann nur dadurch rückgängig gemacht werden, dass der Leistende dem Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt. 3. Die Berichtigung eines unrichtig oder unberechtigt ausgewiesenen Steuerbetrages scheidet aus, wenn nicht der Nachweis erbracht wird, dass der Rechnungsempfänger die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen hat oder dass ein etwaiger Vorsteuerabzug durch Rückzahlung der Vorsteuer rückgängig gemacht worden ist.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 9a § 9 Abs. 1 § 14 § 15 ;

Tatbestand: