FG Hamburg - Beschluss vom 20.10.2014
2 V 214/14
Normen:
UStG § 14; UStG § 14a; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Umsatzsteuer: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen - Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs aus Scheinrechnungen

FG Hamburg, Beschluss vom 20.10.2014 - Aktenzeichen 2 V 214/14

DRsp Nr. 2014/18574

Umsatzsteuer: Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen - Feststellungslast bei Versagung des Vorsteuerabzugs aus "Scheinrechnungen"

1. Die Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern sie noch vor Ergehen einer Einspruchsentscheidung vorgenommen wird. 2. Für die Versagung des Vorsteuerabzugs trägt die Finanzbehörde die objektive Feststellungslast zunächst dann, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich eine Leistung von einem Unternehmer bezogen hat und insoweit formell ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen.

Normenkette:

UStG § 14; UStG § 14a; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin wendet sich gegen die Versagung des Vorsteuerabzugs aus Eingangsrechnungen im Zusammenhang mit dem Bau einer Produktionshalle.