FG Hamburg - Urteil vom 14.04.2014
1 K 51/13
Normen:
UStG § 4 Nr. 14 Satz 1;

Umsatzsteuer: Zu Burn-Out-Kursen im Bereich der Primärprävention

FG Hamburg, Urteil vom 14.04.2014 - Aktenzeichen 1 K 51/13

DRsp Nr. 2014/10164

Umsatzsteuer: Zu "Burn-Out-Kursen" im Bereich der Primärprävention

"Burn-Out-Kurse", die im Bereich der Primärprävention (§ 20 SGB V) ohne ärztliche Verordnung von Sozialpädagogen durchgeführt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 14 Satz 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob "Burnout-Präventionskurse" als Leistungen im Rahmen der Primärprävention steuerfreie Heilbehandlungen sind.

Die Klägerin studierte Sozialpädagogik und absolvierte eine fünfjährige psychotherapeutische Zusatzausbildung. Ihre Ausbildung schloss sie vor ca. 33 Jahren ab. Sie war dann im Bereich der Therapie bzw. des Coachings tätig.