Die Beteiligten streiten über die Frage, ob "Burnout-Präventionskurse" als Leistungen im Rahmen der Primärprävention steuerfreie Heilbehandlungen sind.
Die Klägerin studierte Sozialpädagogik und absolvierte eine fünfjährige psychotherapeutische Zusatzausbildung. Ihre Ausbildung schloss sie vor ca. 33 Jahren ab. Sie war dann im Bereich der Therapie bzw. des Coachings tätig.
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