FG Hamburg - Urteil vom 25.10.2013
5 K 270/10
Normen:
UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a;
Fundstellen:
BB 2014, 1059
BB 2014, 342
DStR 2014, 10

Umsatzsteuer: Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen

FG Hamburg, Urteil vom 25.10.2013 - Aktenzeichen 5 K 270/10

DRsp Nr. 2014/1549

Umsatzsteuer: Zur Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen

Die Vermietung von Praxisräumen sowie die Verpachtung von Praxisinventar können trotz getrennter Verträge als einheitliche umsatzsteuerpflichtige Leistung gewertet werden.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Umsatzsteuerfreiheit von Vermietungsleistungen von Räumlichkeiten, die der Mieterin zum Betrieb einer physiotherapeutischen Praxis vermietet wurden.