Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen; Neutralität; Gefährdungstatbestand; Geschäftsverkehr; Inverkehrbringen; Abrechnungspapier - Bereits bei Übergabe eines nicht unterschriebenen Blankovordrucks kann der Tatbestand des § 14 Abs. 3 UStG erfüllt sein
FG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2003 - Aktenzeichen 5 K 5868/99 U
DRsp Nr. 2003/15318
Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen; Neutralität; Gefährdungstatbestand; Geschäftsverkehr; Inverkehrbringen; Abrechnungspapier - Bereits bei Übergabe eines nicht unterschriebenen Blankovordrucks kann der Tatbestand des § 14 Abs. 3UStG erfüllt sein
1. Für die Erfüllung des Gefährdungstatbestands des § 14 Abs. 3UStG kann bereits die Überlassung des Blankobriefbogens eines Unternehmens an einen Dritten zur Verwendung im Geschäftsverkehr ausreichend sein.2. Der Rechtmäßigkeit einer so begründeten Inanspruchnahme als Umsatzsteuerschuldner steht der deutlich höhere Beitrag des Dritten zur Gefährdung des Steueraufkommens durch das Inverkehrbringen einer auf diesem Briefbogen geschriebenen Rechnung mit unberechtigtem Steuerausweis nicht entgegen. Denn auch bei einer Mehrheit von Rechnungsausstellern besteht kein Auswahlermessen der Finanzbehörde.3. Soweit der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer gebietet, dass die aufgrund eines Abrechnungspapiers i.S.d. § 14 Abs. 3UStG geschuldete Umsatzsteuer nur einmal erhoben werden darf, ist dies für das Festsetzungsverfahren ohne Bedeutung.