FG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.11.2006
1 K 15/04
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 3 Abs. 9 S. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 701
EFG 2007, 454

Umsatzsteuerbarkeit eines Verzichts auf eine Mietgarantie

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2006 - Aktenzeichen 1 K 15/04

DRsp Nr. 2007/208

Umsatzsteuerbarkeit eines Verzichts auf eine Mietgarantie

1. Der Verzicht auf die Rechte aus einem Mietgarantievertrag stellt keine steuerbare sonstige Leistung dar, wenn die dauerhafe Erfüllung der Mietgarantie aus finanziellen Gründen scheitert und der Garantiegeber ansonsten die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen müsste, so dass der Mietgarantieanspruch keine wirtschaftlich werthaltige Forderung mehr darstellt. 2. Der bloße Erlass einer umfangreicheren, später zu zahlenden Geldforderung ist jedenfalls dann keine Zuwendung eines umsatzsteuerlichen Vorteils, wenn die sofortige Zahlung letztlich nur eine Einigung über die nach Auffassung beider Parteien endgültig gescheiterte Vertragserfüllung ist. 3. Aufgrund der rein versicherungstechnischen Anknüpfung der Ersatzleistung aus dem Mietgarantievertrag an einen geplanten Vermietungsumsatz ist der Tatbestand "Leistung gegen Entgelt" nicht erfüllt. 4. Wegen der Versicherungsähnlichkeit der Mietgarantie ist die Abstandszahlung auch kein Entgelt für die teilweise umsatzsteuerpflichtig geplante Vermietungsleistung.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 § 3 Abs. 9 S. 2 ;

Tatbestand: