FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 19.01.2011
7 K 7122/08
Normen:
UStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. b; UStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. a; UStG 1999 § 2 Abs. 1; UStG 1999 § 1 Abs. 1; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j;

Umsatzsteuerbarkeit und -steuerpflicht der Dozententätigkeit im Besucherdienst des Deutschen Bundestages als freier Mitarbeiter

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.01.2011 - Aktenzeichen 7 K 7122/08

DRsp Nr. 2011/11326

Umsatzsteuerbarkeit und -steuerpflicht der Dozententätigkeit im Besucherdienst des Deutschen Bundestages als freier Mitarbeiter

1. Honorare aus der als freier Mitarbeiter beim Besucherdienst des Deutschen Bundestages erzielten Dozententätigkeit werden bei stark aus geprägtem Unternehmerrisiko und der Nichtvergütung von Ausfallzeiten auch dann als Unternehmer bezogen, wenn diese Umsätze allein gegenüber dem Bundestag und nach dessen Terminvorgaben erbracht werden. 2. Für die Dozententätigkeit i. R. d. Mitarbeiterdienstes beim Deutschen Bundestag besteht - beim Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung, z. B. für Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG - keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG 1999. 3. Eine Steuerfreiheit ergibt sich auch nicht aus Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Buchst. j Sechste Richtlinie 77/388/EWG.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

UStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. b; UStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. a; UStG 1999 § 2 Abs. 1; UStG 1999 § 1 Abs. 1; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i; EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j;

Tatbestand: