FG Münster - Urteil vom 22.11.2022
15 K 2025/19 U
Normen:
UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;

Umsatzsteuerbarkeit von Baukostenzuschüssen von verschiedenen Kommunen zur Errichtung eines Tierheims

FG Münster, Urteil vom 22.11.2022 - Aktenzeichen 15 K 2025/19 U

DRsp Nr. 2022/18005

Umsatzsteuerbarkeit von Baukostenzuschüssen von verschiedenen Kommunen zur Errichtung eines Tierheims

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob Baukostenzuschüsse an die Klägerin von verschiedenen ... Kommunen sowie dem Kreis C über insgesamt 500.000 € in den Jahren 2015 bis 2017 im Zusammenhang mit der Errichtung eines Tierheims umsatzsteuerbar sind.

Die Klägerin betreibt das Tierheim "K Tierheim in B" und damit einhergehend auch den Verkauf von Tierzubehör und Futtermitteln. Im Tierheim der Klägerin werden von den Kommunen sichergestellte Fundtiere sowie beschlagnahmte Tiere untergebracht. Die Klägerin sorgt zudem für die Rückführung entlaufener bei ihr untergebrachter Tiere zum Besitzer und nimmt vorübergehend auch private Tiere in Pension auf. Des Weiteren vermittelt die Klägerin bei ihr untergebrachte herrenlose Tiere an neue Besitzer. Die Klägerin führt das Tierheim auch als Begegnungsstätte für Tierfreunde sowie als Beratungsstelle für alle Bereiche der Tierhaltung und des Tierschutzes und informiert im Rahmen von Führungen interessierte Gruppen (Schulen, Kindergärten, etc.) über die Aufgaben des Tierheims.